Zollbestimmungen in der Türkei
Bei einer Reise in die Türkei, sollten Sie sich im Vorfeld über die Zollbestimmungen in der Türkei informieren. Reisende, die bisher nur innerhalb der Europäischen Union unterwegs waren, mussten sich nur an wenige Zollvorschriften halten. Anders sieht das jedoch aus, wenn eine Reise in die Türkei geplant ist, da diese nicht innerhalb der Europäischen Union liegt. Hier gibt es einige spezifische Zollvorschriften, die sowohl bei der Einreise in die Türkei als auch bei der Ausreise aus der Türkei zu beachten sind. Welche Zollbestimmungen für die Türkei im Konkreten gelten, wird der folgende Artikel klären.
Zollbestimmungen in der Türkei – Zollpflichtige Waren bei der Ausreise aus der Türkei unbedingt anmelden
Wer nach einer Flugreise aus der Türkei wieder nach Deutschland kommt, kann zwischen zwei Ausgängen wählen. Der grüne Ausgang darf nur passiert werden, wenn alle mitgebrachten Waren zollfrei sind. Der rote Ausgang hingegen muss dann gewählt werden, wenn zu verzollende Artikel im Gepäck sind. Wer demnach Waren in Mengen oberhalb der Freigrenzen ausführt, muss unbedingt den roten Ausgang wählen, um seine Waren ordnungsgemäß für die Steuer anzumelden. Wer dies nicht tut und bei dem Passieren des grünen Ausgangs in eine stichprobenmäßig durchgeführte Zollkontrolle gerät, wird sonst der Steuerhinterziehung beschuldigt, weil er geschmuggelte Ware mit sich führt. Hier gilt: Unwissen schützt nicht vor Strafe, weshalb es sinnvoll ist, bei einer Türkeireise genau über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Zolls Bescheid zu wissen.
Zollbestimmungen in der Türkei – Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen in die Türkei
Es ist erlaubt, persönliche Gegenstände sowie medizinische Artikel und Medikamente bis zu einem maximalen Gesamtwert von 300 Euro zollfrei in die Türkei einzuführen. Zu den persönlichen Gegenständen zählen zum Beispiel auch Geschenkartikel.
Zollbestimmungen für Reisemitbringsel aus der Türkei
Wer in der Türkei Urlaub macht, möchte sich selbstverständlich auch einige Reisemitbringsel nach Deutschland mitbringen. Doch für einige Souvenirs gibt es bei der Ausfuhr aus der Türkei Zollfreigrenzen. Zollfrei ausgeführt werden dürfen zum Beispiel maximal nur jeweils ein Kilogramm Kaffee, ein Kilogramm löslicher Kaffee, ein Kilogramm Tee, ein Kilogramm Schokolade und ein Kilogramm Süßigkeiten. Darüber liegende Mengen sind zu verzollen.
Die Ausfuhr von Zigaretten aus der Türkei
Für Raucher ist es natürlich verlockend, sich in der Türkei mit Zigaretten oder Zigarren einzudecken und diese mit nach Deutschland zu bringen. Denn die Preise von Zigaretten in der Türkei sind je nach dem aktuellen Wechselkurs pro Schachtel Markenzigaretten etwa ein bis zwei Euro günstiger, als das in Deutschland der Fall ist. Das entspricht etwa 10 Cent pro Zigarette, sodass die Zigaretten etwa 50 Prozent günstiger sind als in Deutschland. Doch auch Zigaretten dürfen nicht unbegrenzt zollfrei eingeführt werden, sodass bei der Einfuhr von Zigaretten nach Deutschland einiges beachtet werden muss. Wenn eine bestimmte Menge an Zigaretten überschritten ist, werden Einfuhrabgaben fällig. Pro Person dürfen Reisende maximal 400 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos mit einem Gewicht von maximal drei Gramm pro Stück oder 50 Stück Zigarren zollfrei aus der Türkei ausführen. Zudem ist es erlaubt, 250 Gramm Zigarettentabak inklusive 200 Stück Zigarettenpapier ohne Zollgebühren auszuführen. Wer aus der Türkei aus- und wieder nach Deutschland einreist, hat darüber hinaus die Wahl, ob er 250 Gramm Pfeifentabak, 200 Gramm Kautabak, 200 Gramm blauen Tabak oder 50 Gramm Schnupftabak ausführt. Reisende, die jünger sind als 18 Jahre, dürfen jedoch keine der hier genannten Artikel aus der Türkei ausführen.
Zollbestimmungen in der Türkei für Shisha-Tabak
In der Türkei gibt es zahlreiche Shisha-Bars, da sich die Shisha einer besonders großen Beliebtheit erfolgt. Auch Shisha-Tabak wird in vielen Läden und auf Märkten günstig zum Kauf angeboten. Obwohl viele Reisende Shisha-Tabak eher als Souvenir nach Deutschland einführen möchten, wird der Tabak für die orientalische Wasserpfeife wie ganz normaler Tabak behandelt, sodass er ebenfalls den oben genannten Zollbestimmungen unterliegt. Das heißt: Reisende dürfen pro Person nur eine Menge von 250 Gramm nach Deutschland einführen, ohne dass Zollgebühren anfallen.
Tipp für Reisende: Die frei nach Deutschland einführbare Menge von Tabak erhöhen
Es besteht die Möglichkeit für Reisende, die nach Deutschland zollfrei einführbare Tabak- und Zigarettenmenge zu erhöhen. Denn 600 Zigaretten, 100 Blatt Zigarettenpapier und 500 Gram Pfeifentabak dürfen zusätzlich zollfrei eingeführt werden, wenn sie direkt in einem der türkischen „Duty-Free-Shops“ gekauft werden.
Die Ausfuhr von alkoholischen Getränken aus der Türkei
Reisende dürfen einen Liter von Getränken aus der Türkei aus- und nach Deutschland einführen, die einen Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent besitzen. Dasselbe gilt für Getränke, die durch einen Alkoholgehalt von bis zu 22 Prozent gekennzeichnet sind. Doch auch für Alkohol gilt bei der Ausreise aus der Türkei, dass es Personen, die jünger als 18 Jahre sind, untersagt ist, Alkoholhaltige Waren aus der Türkei auszuführen.
Zollbestimmungen für die Ausfuhr von Hygieneartikeln, Körperpflegeprodukten und Parfüm
Neben den Zollbestimmungen für Zigaretten und Alkohol gibt es auch Vorschriften, welche die Ausfuhr von diversen Hygieneartikeln beschränken. So gilt für Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Parfüm, Lavendelwasser, Essenz und Lotionen eine Einfuhrbeschränkung von insgesamt maximal 600 Millilitern in höchstens fünf Flaschen. Zudem ist die zollfreie Ausfuhr von maximal fünf Stücken Hautpflegemittel und Toilettenprodukten erlaubt.
Schmuck in die Türkei ein- und ausführen
Reisende dürfen ihren eigenen Schmuck im Wert von bis zu 15.000 US Dollar in die Türkei ein und auch wieder ausführen. Sollte der Wert des Schmucks darüber liegen, dann muss er bei der Einreise genau deklariert werden. Doch häufig stellt eher die Ausfuhr von Schmuck ein Problem dar, welcher in der Türkei gekauft wurde. Denn die Türkei ist ein beliebtes Land, um Gold- oder Silberschmuck zu kaufen. Viele kleine Händler bieten Goldschmuck zu unwiderstehlichen Preisen an, sodass viele Reisende Ringe, Ketten und Ohrringe für den Eigenbedarf kaufen oder für Freunde und Verwandte als Geschenke mitbringen möchten. Wer jedoch bei den türkischen Händlern Schmuck kauft, sollte sich unbedingt die entsprechenden Nachweise aushändigen lassen, da diese bei der Ausfuhr benötigt werden.
Die Besonderheiten bei der Ein- und Ausfuhr von Devisen
Touristen dürfen Devisen in die Türkei unbegrenzt einführen. Die Ausfuhr von Devisen aus der Türkei ist jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 5000 US Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in Türkische Lira gestattet. Wer aus der Türkei mit Devisen ausreisen möchte, sollte daher immer die Quittung aufbewahren, die beim Geldumtausch ausgehändigt wurde. Sie muss vorgelegt werden, wenn bei der Ausreise ein Rückumtausch von Türkisch Lira in eine ausländische Währung erfolgen soll.
Vorsicht: Für antike Waren gilt ein strenges Ausfuhrverbot aus der Türkei
Die Ausfuhr von Antiquitäten aus der Türkei ist strengstens verboten und wird mit teilweise harten Strafen geahndet. Das gilt zum Beispiel für die Ausfuhr von antiken Teppichen, auch wenn sie für den Reisenden auf den ersten Blick gar nicht antik wirkten. Doch auch viele weitere Artikel können als Antiquitäten angesehen werden. Dazu zählen zum Beispiel Orden, Obsidiane oder diverse Siegel. Hier ist besondere Vorsicht geboten, auch wenn solche Waren frei auf türkischen Märkten oder gar in Geschäften gekauft werden können. Auch antike Kunstgegenstände sollten daher keinesfalls gekauft werden. Im Zweifel ist es für viele Souvenirs daher sinnvoll, sich ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen, das zweifelsfrei beweist, dass es sich nicht um einen antiken Gegenstand handelt. Solche Sachverständigen werden vom Museumsdirektorat benannt. Sollte ein Souvenir durch einen Sachverständigen als antik bewertet werden, dann ist die Ausfuhr strengstens verboten. Wer es dennoch versucht, muss mit teilweise hohen Geld- oder gar Gefängnisstrafen rechnen. Auch Gesteinsbrocken oder ähnliche Gegenstände, die an historischen Ausgrabungsstätten gefunden wurden, dürfen auf keinen Fall aus der Türkei ausgeführt werden.
Zollbestimmungen in der Türkei – Achtung bei der Ausfuhr von gefälschten Markenartikeln aus der Türkei
Auf vielen Märkten in türkischen Touristenzentren ist es üblich, Markenartikel zu sehr günstigen Preisen zu verkaufen. Ob Nobeluhren, Designertaschen, Sportartikeln oder Kleidung von bekannten Marken aus aller Welt, hier finden Reisende die beliebten Markenartikel zum kleinen Preis. Obwohl die meisten Touristen wissen, dass diese Markenartikel keine Originale sind, schlagen viele Reisende bei diesen günstigen Preisen sehr gern zu. Die Qualität mag etwas geringer sein, aber die große Auswahl und die niedrigen Preise überzeugen letztendlich doch. Wer solche gefälschten Markenartikel jedoch nach Deutschland einführen möchte, sollte vorsichtig sein. Denn es dürfen nur so viele gefälschte Markenprodukte eingeführt werden, wie für den Eigenbedarf notwendig sind. Es ist daher besonders darauf zu achten, dass nicht mehrere Markenprodukte in derselben Ausführung gekauft werden, wie zum Beispiel als Geschenk. In diesem Fall könnte bei der Einfuhr nach Deutschland schnell der Verdacht aufkommen, dass mit diesen gefälschten Waren gehandelt werden soll, was böse Konsequenzen haben könnte. Die gekauften Artikel würden nicht nur beschlagnahmt werden, es könnte auch zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren kommen. Wer komplett auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher trotz der verlockenden Preise auf den Kauf von gefälschten Markenprodukten verzichten.